Zehnjahresfrist bei Schenkungen:

Warum rechtzeitige Planung so wichtig ist

I. Problemstellung

Die private Vermögensnachfolge ist komplex, da wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte beachtet werden müssen. Die Berücksichtigung verschiedener Zehnjahresfristen stellt dabei eine von mehreren Herausforderungen dar, die es im Rahmen einer vorausschauenden Nachfolgeplanung zu berücksichtigen gilt. Nachstehend wird daher ein Überblick über einige ausgewählte Zehnjahresfristen gegeben.

II. Zehnjahresfrist und Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2325 Absatz 1 BGB

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB stellt sicher, dass Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Gem. § 2325 Absatz 3 BGB wird die Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall vollständig berücksichtigt; für jedes weitere Jahr vor dem Erbfall vermindert sich der anzusetzende Wert um ein Zehntel. Die Zehnjahresfrist beginnt nicht, wenn der Erblasser aufgrund dinglicher Nutzungerechte weiterhin die umfassende wirtschaftliche Verfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand behält. Dies ist insbesondere bei der Vereinbarung von Nießbrauchs- oder Wohnrechten zu beachten.

III. Zehnjahresfrist und Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers gem. § 528 Absatz 1 Satz 1 BGB

Wird der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung selbst bedürftig und kann für seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen, hat er gemäß § 528 BGB das Recht, die Rückgabe des geschenkten Vermögens zu verlangen. Der Beschenkte kann diesen Rückforderungsanspruch jedoch durch eine entsprechende Geldzahlung abwenden. Tritt die Bedürftigkeit erst nach Ablauf von zehn Jahren ein, ist ein Rückforderungsanspruch nach § 529 BGB ausgeschlossen; auch ein für den Schenker vorbehaltenes Nutzungsrecht verlängert diese Frist nicht. Im Bedarfsfall kann der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch gemäß § 93 SGB XII in Verbindung mit § 528 BGB vom Schenker auf sich überleiten und gegenüber dem Beschenkten geltend machen. Dieser Problematik kann unter anderem durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen begegnet werden.

IV. Zehnjahresfrist bei mehreren Erwerben von derselben Person § 14 Absatz 1 Satz 1 ErbStG

Auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen Zehnjahresfristen beachtet werden. So werden zum Beispiel nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG alle Erwerbe, die eine Person innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erhält, zusammengerechnet. Das bedeutet, dass beim jüngsten Erwerb auch die früheren Zuwendungen mit ihrem damaligen Wert berücksichtigt werden. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG für sämtliche Erwerbe von derselben Person innerhalb des Zehnjahreszeitraums insgesamt nur einmal genutzt werden kann. 

Verwandtschaftsverhältnis
(Erwerber zu Erblasser/Schenker)
Freibetrag in EUR
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner500.000 
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und verstorbene Stiefkinder400.000 
Kinder lebender Kinder und Stiefkinder200.000 
Urenkel, Eltern und Voreltern etc. bei Erwerb von Todes wegen100.000 
Eltern und Voreltern bei Schenkungen20.000 
alle Übrigen (z.B. Geschwister, Schwiegerkinder, Nichten/Neffen)20.000

Der Freibetrag kann daher durch frühere Schenkungen ganz oder teilweise aufgebraucht sein. Auch kann die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe dazu führen, dass ein höherer Steuersatz angewendet wird, wenn der zuletzt hinzukommende Erwerb zusammen mit den Vorerwerben eine höhere Tarifstufe überschreitet. Aus diesem Grund sollte vor jeder größeren Zuwendung stets geprüft werden, ob und in welcher Höhe bereits Schenkungen stattgefunden haben, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Fazit: Vermögensnachfolge vorausschauend planen

Neben den hier beschriebenen Fristen können je nach individueller Situation auch noch weitere gesetzliche Fristen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung relevant werden. Der kurze Überblick über die hier ausgewählten Zehnjahresfristen zeigt jedoch bereits, wie wichtig eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist, um eine erfolgreiche Vermögensnachfolge zu gewährleisten. Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich durchdacht planen?

Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfüg

„Mein Ziel ist es, komplexe Sachverhalte klar und verständlich zu strukturieren und praxisnahe Lösungen zu finden.“

Dr. Lukas Friedrich
Rechtsanwalt Schwerpunkt Erbrecht bei PLANARIS

Über den/die Autor:in

Dr. Lukas Friedrich

Rechtsanwalt
Schwerpunkt Erbrecht, Gesellschaftsrecht

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