Wachstumschancengesetz – Änderungen bei der Rentenbesteuerung
30.04.2024
Eine wesentliche Anpassung im Bereich der Rentenbesteuerung tritt mit dem Veranlagungsjahr 2023 in Kraft, die eine langfristige Perspektive für Rentnerinnen und Rentner sowie zukünftige Generationen bieten soll.
Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand.
Gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für Neurentner ab 2023 moderater gestaltet. Während bisher jährliche Steigerungen des Besteuerungsanteils in Höhe von einem Prozentpunkt vorgesehen waren, wird dieser Anstieg nun auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für den Renteneintrittsjahrgang 2023 bedeutet das konkret, dass der Besteuerungsanteil der bezogenen Rente statt der zuvor vorgesehenen 83 Prozent nun bei 82,5 Prozent liegt. Dieser schrittweise Anstieg um einen halben Prozentpunkt wird so lange fortgesetzt, bis im Jahr 2058 der Besteuerungsanteil der Rente erstmals 100 Prozent erreicht. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.
Wünschen Sie eine detaillierte Beratung zu den einzelnen Themen des Wachstumschancengesetzes, können Sie gerne auf uns zukommen.