
Vereinfachungsregelung für Photovoltaik-Anlagen
21.07.2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat im letzten Jahr eine Vereinfachungsregelung für Photovoltaik-Anlagen Besitzer herausgebracht. Wer eine PV-Anlage besitzt und Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, muss nun nicht mehr zwangsläufig Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung versteuern. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf „Liebhaberei“ möglich, also eine „Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht mehr als 10 kWP beträgt und Sie den Strom, neben der Einspeisung, nur für eigene Wohnzwecke nutzen.
Bei Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2021 in Betrieb genommen wurden, ist der Antrag bis zum Ablauf des Folgejahres der Inbetriebnahme zu stellen. Bei Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31. Dezember 2021) ist der Antrag bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen entsprechenden Antrag für Ihre Anlage stellen möchten oder weitere Rückfragen zu diesem Thema haben. Wir sind gerne für Sie da.