PLANARIS Top News

PODCAST

16.02.2023

Seit dem 26. Oktober 2022 konnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Fragen und Antworten - der Mandanten Podcast

Wer kann die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt bekommen? Kann ich als geschäftsführender Gesellschafter auf die Inflationsausgleichsprämie bekommen? Wie sehen hier die Gleichbehandlung und betriebliche Übung aus und was ist im Falle einer Lohn-Pfändung? Fragen über Fragen, die wir in unserem Podcast Special "Inflationsausgleichsprämie "Fragen · Infos · Fakten" für Sie als unser Mandant geklärt haben.

Unter "MEHR INFOS" kommen Sie direkt zum Podcast. Sie werden zu YouTube weitergeleitet.

 

Wieder ausgezeichnet

18.01.2023

Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung der DATEV zur "Digitalen Kanzlei 2023". Bereits zum fünften Mal in Folge und somit solange es diese Auszeichnung gibt, hat PLANARIS die erforderliche Digitalisierungsquote erreicht.

Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandantinnen und Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

 

Elektronische AU ab 2023 verpflichtend

09.01.2023

Ein Verfahren, welches 2022 noch optional war, wurde am 01.01.2023 verpflichtend: Das elektronische Abrufen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seitens des Arbeitgebers. Was Sie nun beachten müssen, wer von diesem Verfahren ausgenommen ist und welche Möglichkeit es gibt, das Abrufen der eAU Ihrer Mitarbeitenden kostenfrei oder über uns als Ihre Steuerkanzlei erledigen zu lassen, entnehmen Sie unserer kostenlosen PDF-Informationsbroschüre.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

Finanzämter Thüringen stellen Erinnerungs-Service ein

03.01.2023

Die Finanzämter in Thüringen haben im November 2022 ein letztes Hinweisschreiben bzgl. künftiger Fälligkeiten von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen verschickt. Thüringen stellt diesen schriftlichen Erinnerungs-Service für Steuerpflichtige oder steuerlich Bevollmächtige 2023 ein. Um das Risiko verspäteter (Voraus-)Zahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, falls dieses noch nicht eingerichtet ist. Ein entsprechendes Formular haben die Thüringer Finanzämter mit dem letzten Hinweisschreiben zu Verfügung gestellt. Sollte dies nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt und lassen Sie sich das Formular erneut zusenden. In Hessen gibt es diesen Erinnerungs-Service schon längere Zeit nicht mehr.

 

Gesellschafter Martin Schramm geht in den Ruhestand

15.12.2022

Zum 31.12.2022 verlässt unser sehr geschätzter Kollege Martin Schramm den Gesellschafterkreis der PLANARIS PartGmbB und übergibt seine Unternehmensanteile an den Sohn Thomas Schramm, der im Jahr 2019 ebenfalls Gesellschafter der PLANARIS PartGmbB wurde. Viele Kanzleien beschäftigen sich mit der Nachfolgeregelung zu spät und finden dann nur selten oder schwer eine Möglichkeit, das Unternehmen weiterführen zu können. Besonders in Bezug auf die Verantwortung, die PLANARIS gegenüber allen Mitarbeitenden hat, ist die Nachfolgeregelung im Partnerkreis stets gesichert.

Im Zuge der Standorterweiterung Bad Salzungen im Jahr 1999, wurde Dipl.-Ing. oec. Martin Schramm Gesellschafter der PLANARIS PartGmbB, damals noch unter dem Kanzleinamen Priller & Partner. In seiner Tätigkeit als Steuerberater, war er für Mandanten stets ein verlässlicher Ansprechpartner in allen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten und ein fachlich erfahrener Berater der unterschiedlichsten Branchen und Rechtsformen. Insbesondere der Bereich der Gemeinnützigkeit liegt Martin Schramm besonders am Herzen – hier wurde er zertifizierter Berater und betreute vor allem Vereine. Eine junge Kollegin, die diese Zertifizierung in ihre persönliche Weiterbildung integriert hat, wird künftig die Vereinsmandanten übernehmen. Auch hier ist die Übernahme geglückt.

Wir kennen Martin Schramm als besonders herzlichen Menschen. Seine Gedichte und Reden bei internen Feierlichkeiten sprühten stets voller Charme und Witz. Für Kolleginnen und Kollegen hatte er immer ein offenes Ohr und vor allem unser Standort Bad Salzungen lässt ihn nur ungern in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Da Martin Schramm auch privat Freude an der Gemeinnützigkeit hat, wird es ihm in der neu gewonnenen Freizeit sicherlich dank vielfältiger ehrenamtlicher Tätigkeiten nicht langweilig. Wir wünschen ihm von Herzen einen wunderbaren, neuen Lebensabschnitt, sagen DANKE und freuen uns immer über einen Besuch und gemeinsamen Kaffee in der Kanzlei.

Auf dem Bild: Martin Schramm und Thomas Schramm

 

Statt Geschenken: Wir spenden an zwei Vereine

12.12.2022

Auch in diesem Jahr verzichten wir auf Geschenke an Mandanten und Geschäftspartner und spenden stattdessen an zwei gemeinnützige, regionale Vereine. Zum einen an Tafel Fulda e.V. und zum anderen an den Förderverein für ambulante Hospizarbeit in den Regionen Bad Salzungen/Rhön e.V.. Beide Vereine leisten einen großen und unterstützungswürdigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Wir wünschen Ihnen eine weiterhin schöne Adventszeit.

 

Verlustbescheinigung bis Mitte Dezember beantragen

01.12.2022

Haben Sie Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren erlitten?
Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken?

Dann sollten Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank beantragen, bei welcher die Verluste entstanden sind. Damit haben Sie die Möglichkeit diese Verluste in Ihrer Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus einem Depot bei einer anderen Bank zu verrechnen. Ein solcher Antrag ist im Regelfall formlos bei Ihren Bankberater zu beantragen.

Wird eine Verlustbescheinigung erteilt, wird der betreffende Verlusttopf bei Ihrer Bank mit Beginn des folgenden Jahres auf „null“ gestellt. Nach Ausstellung einer Verlustbescheinigung kann der darin ausgewiesene Verlust nicht wieder in den Verlusttopf eingestellt werden. Er ist in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres geltend zu machen. Bitte reichen Sie uns daher beantragte Verlustbescheinigungen auf jeden Fall ein!

Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, ist der Verlust nicht verloren – der Verlusttopf wird automatisch von der Bank auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet.

 

Steuerliche Voraussetzungen für Betriebsveranstaltungen

29.11.2022

Sie möchten gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden eine gute Zeit verbringen und haben eine Betriebsveranstaltung organisiert. Welche Voraussetzungen nun gelten, damit Sie Ihre Feierlichkeit steuerlich korrekt erfassen, haben wir Ihnen in einer PDF Übersicht zusammen gestellt. Den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter diesem Beitrag.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben.
Wir sind für Sie da.

 

Das Erben von Immobilien wird (wohl) drastisch teurer

15.11.2022

In nicht wenigen Familien ist eine Immobilienüberschreibung an die Kinder ein im Raum stehendes Thema. Eine vorzeitige Schenkung spart später Erbschaftsteuer – so die allgemeine Annahme. Was viele nicht wissen, ist eine steuerlich viel höhere Bewertung von Immobilien ab dem 01.01.2023, sofern das Jahressteuergesetz 2022 letztlich in der geplanten Fassung verabschiedet wird. Damit wird es künftig deutlich teurer, eine Immobilie zu verschenken oder zu vererben. Das von der Öffentlichkeit fast unbeachtete neues Gesetz, das Jahressteuergesetz 2022, welches erst im September 2022 auf den Weg gebracht wurde, enthält u.a. die „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“. Erste Fälle, die dahingehend durchgerechnet wurden, ergaben Steigerungen der Immobilienwerte bis zu 50%. Für Erben und Beschenkte kann dies einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag als Erbschafts- oder Schenkungsteuer ausmachen.

Wer eine Immobilienüberschreibung ohnehin ernstlich in Erwägung zieht, sollte dies vor diesem Hintergrund möglicherweise noch vor dem 31.12.2022 umsetzen. Genau hier entstehen neue Problematiken, denn Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte sind aktuell stark überlastet und können ein solches Vorhaben im vorgegebenen Zeitraum kaum noch bewältigen. Zudem muss das Haus vorab bewertet werden, um zu prüfen, ob die Gesetzesänderung im konkreten Fall wirklich zu einem Überschreiten der Freibeträge und zu einer höheren Schenkungssteuerbelastung führt.

Die Berater der PLANARIS Unternehmensgruppe sind Spezialisten im Erb- und Steuerrecht und können Ihnen bei einer geplanten Immobilienüberschreibung beratend zur Seite stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir angesichts der schnellen Gesetzesanpassung nicht garantieren können, Ihre geplante Immobilienüberschreibung noch bis zum 31.12.2022 begleiten und umsetzen zu können – wir geben unser Bestes.

Kontakt PLANARIS LEGAL
Tel.: 0661 92881-9160
E-Mail: info@planaris-legal.de

 

Orientierungshilfe für Auszubildende

09.11.2022

Ein tolles Magazinformat für alle, die noch nicht so ganz wissen, welchen Ausbildungsberuf sie ergreifen sollen, ist das Thüringer Berufswahlmagazin WiYou. In der aktuellen Ausgabe geht es um das Thema Stadtleben und damit um Berufe im Büro und der Verwaltung. WiYou sprach mit Azubis, die aus ihrem Alltag in Büro- und Verwaltungsberufen berichten und damit Licht ins Dunkel des Beamtenlaufbahn-Dschungels bringen. Als Steuerkanzlei und mit unserem Ausbildungsberuf zum Steuerfachangestellten (m/w/d), passen wir hier hervorragend dazu. Für 2023 suchen wir noch Azubis - bei Interesse freuen wir uns über ein Kennenlernen. Sende uns dazu einfach deine Kontaktdaten an karriere@planaris.de und wir sprechen über deine Karrieremöglichkeiten bei PLANARIS.

Das Magazin WiYou kannst du unter "MEHR INFOS" online durchblättern, viel Spaß dabei.

 

Seit Oktober: Mindestlohn auf 12 € gestiegen

01.10.2022

Zum 01. Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde gestiegen. Die Minijob-Grenze steigt auf 520,00 € im Monat und passt sich künftig an die Entwicklung des Mindestlohns an. Arbeitgeber*innen müssen nun ihre Verträge mit geringfügig Beschäftigten anpassen und sind außerdem verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Minijobber*innen aufzuzeichnen.

Haben Sie Fragen zur Erhöhung des Mindestlohns?
Wir sind gerne für Sie da.

 

Erfahrung verbindet sich mit Fortschritt

23.08.2022

PLANARIS gehört heute zu den größeren Steuerkanzleien in Hessen und Thüringen. Mit aktuell um die 120 Mitarbeitenden und einem eigenen Netzwerk mit Kooperationsgesellschaften z.B. aus den Bereichen Recht, Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfung, hat sich um die Steuerkanzlei eine ganze Unternehmensgruppe aufgebaut. Das war natürlich nicht immer so. Auch hieß PLANARIS nicht immer PLANARIS. Vor 40 Jahren, 1982, wurde der Grundstein der Kanzlei gelegt. Damals unter dem Namen Priller & Partner. Für lange Zeit hatte die Kanzlei ihren Sitz in der Lindenstraße, Fulda. Von hier erweiterte sich das Unternehmen um vier weitere Standorte: Hünfeld, Bad Salzungen, Eisenach und Gera. Später folgten weitere Gesellschaften, die heute dicht zusammenarbeiten. Mit Wachstum und Unternehmergeist entwickelte sich so bis heute eine Unternehmensgruppe, die fachlich weit über den Tellerrand einer Steuerkanzlei hinausschauen und die dadurch ihren Mandanten ein deutlich erweitertes Leistungsportfolio anbieten kann.

Darüber hinaus verfolgt PLANARIS stets ein Ziel: Ein moderner und attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dies gelingt, wenn man bereit ist, sich den Arbeitsweisen und Arbeitsprozessen von heute anzupassen, diese zu integrieren und zu leben. Seit vier Jahren gibt es das Siegel "DATEV Digitale Kanzlei" – jedes Jahr wurde es PLANARIS verliehen. Voraussetzung ist eine entsprechend hohe Digitalisierungsquote sowie eine jährliche Steigerung auf diesem Gebiet. Vor zwei Jahren, 2020, fiel eine große Entscheidung. Das ganze Erscheinungsbild der Kanzlei sollte sich verändern, sollte moderner werden, sollte zu dem passen, was bereits Alltag war. Aus Priller & Partner wurde PLANARIS. Der größte Standort Fulda verlässt zudem mit 60 Mitarbeitenden im gleichen Jahr die Räumlichkeiten in der Lindenstraße und bezieht der digitalen Arbeitsweise angepasste, neue Büros in der Rabanusstraße.

40 Jahre sind eine lange Zeit. Viel hat sich verändert, vieles wurde neu durchdacht, vieles wurde aufgebaut. Das PLANARIS Team ist heute eine Kombination aus langjähriger Erfahrung und jungen Ideen. Eine starke Basis verbindet sich mit dem, was PLANARIS in die Zukunft tragen wird.

 

Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP)

16.08.2022

Bereits im September soll sie über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € entlastet Bevölkerungsgruppen, die im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung wegen der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Natürlich gibt es dazu viele Fragen und vor allem Arbeitgeber müssen jetzt einige Punkte beachten, damit die geplante Auszahlung der EPP über diese reibungslos umgesetzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium hat zum Thema der EPP ausführliche FAQs veröffentlicht (verlinkt unter MEHR INFOS) mit konkreten Antworten zur Anspruchsberechtigung, Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und der Steuerpflicht.

Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie Fragen zur Auszahlung der EPP haben.

 

Besuchen Sie uns auf der Bildungsmesse 2022

05.09.2022

In dieser Woche ist es soweit: Am 09. + 10. September 2022 findet die diesjährige Bildungsmesse Fulda im Kongresszentrum (Esperantohalle) statt. Auch wir sind dabei und stellen die vielen Karrieremöglichkeiten bei PLANARIS vor - für Auszubildende, Studenten und Fachkräfte. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch an unserem Stand Nr. 34.

 

Ausflug für unsere Auszubildenden

15.08.2022

Jedes Jahr organisieren unsere Auszubildenden selbstständig einen PLANARIS-AZUBI-TAG. Bei gemeinsamen Aktivitäten können sich unsere Auszubildenden von allen Standorte besser kennenlernen und sich über Ausbildungsinhalte austauschen. Natürlich verbunden mit jeder Menge Spaß. Nach zwei Jahren Pause aus bekannten Gründen, waren unsere Azubis am vergangenen Freitag wieder zusammen unterwegs. Nach einem leckeren Frühstück ging es auf die Bowlingbahn. Vor allem unsere neuen Azubis, die Anfang August gestartet haben, konnten so viele Fragen rund um ihre Ausbildung klären.

Für 2023 suchen wir natürlich ebenfalls Auszubildende. Wir bilden aus zur/zum Steuerfachangestellte(n) m,w,d und auch zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement m,w,d. Wir freuen uns auf Bewerbungen, gerne per E-Mail an karriere@planaris.de, Ansprechpartnerin ist Katja Martini.

 

Zahlreiche Änderungen im Nachweisgesetz

11.08.2022

Seit dem 01. August 2022 bringt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz mit sich. Eine wesentliche Änderung ist die Erfassung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch der Aushilfen. Der schriftliche Nachweis über Vertragsparteien, Vergütungs- und Arbeitszeitregelungen muss zudem nun am ersten Arbeitstag erfolgen.

Auch die Mindestinhalte in Arbeitsverträgen laut § 2 NachweisG erweitern sich. Aufgenommen werden müssen das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die freie Wahl des Arbeitsortes (falls vereinbart), die Dauer einer Probezeit (falls vereinbart), die Vergütung von Überstunden, die Fälligkeit und Form des Arbeitsentgelts, vereinbarte Ruhepausen- und Zeiten, Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf (falls vereinbart), Anordnung und Voraussetzungen für Überstunden, etwaiger Anspruch auf Fortbildung, genaue Angaben des Versorgungsträgers bei der betrieblichen Altersvorsorge (wenn gewährt), Angaben zur Einhaltung von Fristen und Verfahren bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Erhebung einer Kündigungsschutzklage sowie einen Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge.

Ebenfalls neu ist die Einführung eines Bußgeldes bei Verstoß gegen die Regelungen aus dem Nachweisgesetz. Dieses kann bis zu 2.000,00 € betragen.

Bei Arbeitsverträgen, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer eine Niederschrift beim Arbeitgeber anfordern. Die Angaben zu § 2 Abs. 1 S.2 Nr. 1 bis 10 NachwG sind nach spätestens sieben Tagen nach Aufforderung auszuhändigen. Die restlichen Angaben bis spätestens einen Monat nach der Aufforderung. Ein neuer Arbeitsvertrag muss nicht erstellt werden.

Weitere neue Regelungen gibt es bei einer nun erweiterten Dokumentationspflicht, wenn Mitarbeitende länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland arbeiten. Auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden künftig konkretere Angaben in Schriftform eingefordert. Im Berufsbildungsgesetz, der Gewerbeordnung sowie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz wird es zeitnah ebenfalls Änderungen geben.

Haben Sie Fragen zu den Neuerungen im Nachweisgesetz?
Unsere Rechtsanwälte der PLANARIS LEGAL helfen Ihnen gerne weiter.

Tel. 0661 92881-9160
info@planaris-legal.de

 

Vereinfachungsregelung für Photovoltaik-Anlagen

21.07.2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat im letzten Jahr eine Vereinfachungsregelung für Photovoltaik-Anlagen Besitzer herausgebracht. Wer eine PV-Anlage besitzt und Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, muss nun nicht mehr zwangsläufig Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung versteuern. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf „Liebhaberei“ möglich, also eine „Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht mehr als 10 kWP beträgt und Sie den Strom, neben der Einspeisung, nur für eigene Wohnzwecke nutzen.

Bei Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2021 in Betrieb genommen wurden, ist der Antrag bis zum Ablauf des Folgejahres der Inbetriebnahme zu stellen. Bei Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31. Dezember 2021) ist der Antrag bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen entsprechenden Antrag für Ihre Anlage stellen möchten oder weitere Rückfragen zu diesem Thema haben. Wir sind gerne für Sie da.

 

Erfahren Sie mehr über uns in unseren neuen Filmen

12.07.2022

Damit Sie uns noch besser kennenlernen können, erzählt Ihnen Jessika Heger, Steuerfachwirtin bei PLANARIS, wie sie die Weiterbildungsmöglichkeiten in unserer Unternehmensgruppe genutzt hat und heute völlig flexibel arbeitet. Maximilian Fröhlich, Steuerassistent bei PLANARIS, berichtet über die Zusammenarbeit im Team, über seine berufliche Karriere und wie es ist, in einer digitalen Kanzlei zu arbeiten.

Möchten Sie auch Teil unseres Teams werden?
Schreiben Sie uns an karriere@planaris.de

Unsere neuen Filme können Sie sich hier anschauen:

 

Ablauf der Übertragungsfristen Transparenzregister

11.07.2022

Seit dem 01.08.2021 ist das deutsche Transparenzregister vom Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Bei der Angabe von wirtschaftlichen Berechtigten z.B. auf das Handels- oder das Partnerschaftsregister zu verweisen, ist nicht mehr ausreichend. Unternehmen müssen entsprechende Angaben im Transparenzregister vervollständigen oder gar neu eintragen. Für diese Mitteilung an das Transparenzregister gab es Übertragungsfristen, eine weitere ist mit dem 30.06.2022 abgelaufen (für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften). Wir möchten Sie daran erinnern, Ihrer Eintragungspflicht – falls noch nicht geschehen – umgehend nachzukommen, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.

Unsere Kooperationsgesellschaft PLANARIS LEGAL kann Sie bei Fragen und der Eintragung im Transparenzregister unterstützen. Sofern Sie die Unterstützung unserer Rechtsanwälte wünschen, schreiben Sie eine E-Mail an info@planaris-legal.de

Unter "MEHR INFOS" finden Sie ein PDF mit häufig gestellten Fragen zum Transparenzregister (FAQ).

 

Steuerliche Änderungen Lohnabrechnung 2022

30.06.2022

Vor allem bei der Lohnabrechnung sind steuerliche Änderungen immer wieder zu berücksichtigen. Von der Energiepreispauschale bis zu den Neuerungen bei Sachbezügen gibt es für Arbeitgeber viel zu beachten. Was in der letzten Zeit angepasst wurde und nun für das Jahr 2022 gültig ist, haben wir Ihnen in einer Übersicht zusammengefasst. Diese können Sie kostenfrei herunterladen.

Haben Sie Fragen an uns?
Wir sind gerne für Sie da.