PLANARIS Top News

Prüfung Ihrer Energierechnungen

12.02.2024

Die Abrechnungen von Energielieferungen und insbesondere in diesem Jahr die korrekte Abbildung der Entlastungsbeträge für die Preisbremsen ist fehleranfällig und die Prüfung dessen herausfordernd. Da wir die Umsetzung der Preisbremsen begleitet haben, zeichnet uns ein fundiertes Fachwissen im Bezug auf Energielieferungen und die Umsetzung der Preisbremsen aus. Wir möchten Ihnen daher anbieten, Ihre Energierechnungen für Sie zu prüfen.

Mehr zu diesem Service-Angebot erfahren Sie hier:

 

AZUBI 2024

08.01.2024

Auch in diesem Jahr möchten wir jungen Berufseinsteigern die beste Ausbildung bieten und schulen unser Team genau dafür. Die Steuerberaterkammer Hessen hat uns für dieses Engagement das Siegel "Qualifizierte Ausbildungskanzlei" verliehen. Wir legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere im Bereich Steuern, Wirtschaft und Finanzen.

Ausbildungsplätze zum Steuerfachangestellten (m/w/d) bei PLANARIS sind noch frei (Start am 01.08.2024).

 

Umsatzsteuer für PV-Anlagen-Eigenverbrauch optimieren

22.12.2023

Das Bundesministerium der Finanzen erlaubt die Entnahme der PV-Anlage aus dem Unternehmensvermögen unter bestimmten Bedingungen:

• Eine Entnahme ist möglich, wenn voraussichtlich mehr als 90% des mit der Anlage erzeugten Stroms privat verbraucht werden.
• Es wird vereinfacht angenommen, dass eine Entnahme möglich ist, wenn ein Teil des erzeugten Stroms in einer Batterie gespeichert wird oder ein privates E-Fahrzeug oder eine private Wärmepumpe betrieben wird.
• Eine Entnahme ist auch möglich, wenn eine Rentabilitätsrechnung eine Nutzung von über 90% für private Zwecke nahelegt.

Das sogenannte "Entnahmemodell" hat folgende Vorteile:

• Die Entnahme erfolgt mit 0% Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG.
• Es löst keine Vorsteuerberichtigung aus.
• Der privat verbrauchte Strom muss nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden.
• Stromlieferungen an Dritte (z.B. Netzbetreiber) bleiben weiterhin steuerpflichtig.

Vorgehensweise:

• Die Entnahme erfordert eine aktive Handlung Ihrerseits als Unternehmer/in und kann grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen.
• Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.11.2023 ermöglicht ausnahmsweise jedoch auch rückwirkend die Entnahme zum 01.01.2023.
• Sie müssen die Entnahme beim örtlich zuständigen Finanzamt anmelden und den Entnahmezeitpunkt sowie die Begründung angeben.
• Die Anmeldung muss eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden.
• Für rückwirkende Entnahmen muss die Erklärung bis zum 11.01.2024 bei Finanzamt eingegangen sein.

Für wen eignet sich die (rückwirkende) Entnahme?

• Die PV-Anlage wurde zwischen 2018-2022 angeschafft und
• Es ist Selbstverbrauch vorhanden und
• Bei Anschaffung wurde auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Wenn dies auf Ihre PV-Anlage zutrifft und Sie die rückwirkende Entnahme wünschen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 04.01.2024.
Bitte melden Sie sich zur strukturierten Abarbeitung der Sachverhalte per E-Mail bei Ihrem zuständigen Einkommensteuer Sachbearbeiter. Wir kommen dann kurzfristig auf Sie zu.

 

Wir machen eine Pause

20.12.2023

Alle PLANARIS Standorte legen zwischen den Jahren eine kleine Pause ein. Vom 27.12. bis zum 29.12.2023 sind wir nicht erreichbar.

Wir wünschen Ihnen ein wundervolles, friedliches Weihnachtsfest sowie einen guten, gesunden und erfolgreichen Start in das neue Jahr 2024.

Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Spenden statt Schenken

11.12.2023

Auch in diesem Jahr verzichten wir auf Geschenke und Weihnachtskarten an unsere Mandanten und Geschäftspartner und spenden stattdessen an zwei regionale, soziale Projekte. In diesem Jahr unterstützen wir mit unseren Weihnachtsspenden zwei bemerkenswerte Projekte. Beide leisten einen wichtigen Beitrag für die Region und helfen den Menschen vor Ort.

FULDAER INTEGRATIONS-STIFTUNG (FIS)
Stiften ist menschlich – die FIS schenkt Zukunft, hilft dauerhaft, Integrationsarbeit zu finanzieren. Die FIS, als gemeinnützige, mildtätige Stiftung ist eine hervorragende Möglichkeit, Menschen mit Beeinträchtigung zu helfen. Die FIS engagiert sich für Menschen mit Handicap – Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie begleitet Menschen in den entscheidenden Phasen des Lebens. (Quelle www.fis-fulda.de)
Dieses Projekt unterstützen

PROJEKT HOSPIZ ST. WENDEL BAD SALZUNGEN
In Bad Salzungen entstehen 12 stationäre und 9 teilstationäre Hospizplätze, die dem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf schwerkranker Menschen gerecht werden. Der Neubau des Hospiz St. Wendel ist eine Initiative des Ambulanten Hospiz-Zentrums der Regionen Bad Salzungen & Rhön. (Quelle www.hospiz-badssalzungen.de)
Dieses Projekt unterstützen

 

Wir wurden ausgezeichnet

05.12.2023

Das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung hat uns zum Arbeitgeber der Zukunft ausgezeichnet. Das renommierte Siegel zeigt, wo es sich zu bewerben lohnt. Arbeitgeber der Zukunft sind modern, digital, innovativ und bieten zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Wir stellen uns genau diesen Themen und entwickeln uns stetig weiter. Über die Auszeichnung freuen wir uns daher ganz besonders.

Wussten Sie bereits, dass wir ab dem 01.01.2024 die voll flexible 36-Stunden-Woche für Vollzeitkräfte umsetzen?

Alles über unsere Benefits für Mitarbeitende:

 

Ihr Fördermittelcheck

20.11.2023

Die Nachfrage nach Fördermöglichkeiten steigt stetig, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Mit dem DATEV Fördermittelcheck unserer Partnergesellschaft PLANARIS Wirtschaftsberatung, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Auskunft über potenzielle Förderprogramme an. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie eine größere Anschaffung planen und die Finanzierung optimieren möchten. Mit dem DATEV Fördermittelcheck erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten, ohne in die Tiefe der Antragsdetails gehen zu müssen.

Mehr zu diesem Service-Angebot erfahren Sie hier:

 

Messe | 09.11.2023

06.11.2023

In dieser Woche findet die jährliche Firmenkontaktmesse der Hochschule Fulda statt und wir sind natürlich wieder mit dabei. Wir freuen uns darauf, mit Studierenden und Interessierten über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in unserem Team zu sprechen.

Wir sind auf der Firmenkontaktmesse am
Donnerstag, den 09.11.2023
von 10 bis 15 Uhr
Halle 8 | Campus der Hochschule Fulda

Weitere Infos zur Messe sind hier zu finden:

 

PLANARIS LEGAL bildet aus

09.10.2023

Auch unsere Partnergesellschaft PLANARIS LEGAL bildet aus:

Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten m/w/d ist vielfältig und spannend. Zusammen mit dem Anwaltsverein Fulda entstand ein informativer Film zu diesem abwechslungsreichen Beruf. Wer sich dafür interessiert, eine solche Ausbildung 2024 zu starten, bekommt hier einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag.

Selbstverständlich gibt die PLANARIS LEGAL auch direkt Auskunft bei Fragen zu dieser Ausbildung. Per E-Mail info@planaris-legal.de oder telefonisch unter Tel. 0661/928819160.

Zur Webseite und Film:

 

6. + 7.10. | Messe in Fulda

25.09.2023

Wir bereiten uns auf die nächste Messe vor und freuen uns schon heute auf zwei Tage auf der Bildungsmesse in Fulda. Am 06. und 07. Oktober sind wir an der Standnummer 27 für alle da, die Fragen zu den vielen Karrieremöglichkeiten in unserem Team haben, sich eine Ausbildung im Steuerbereich vorstellen können oder wissen möchten, wie der Arbeitsalltag in einer digitalen Kanzlei funktioniert.

Wann?
06.10.2023 von 8 - 16 Uhr
07.10.2023 von 9 - 16 Uhr

Wo?
Kongresszentrum Esperanto (Esperantostraße 13, 36037 Fulda)

Der Eintritt ist frei.
Wir freuen uns auf viele spannende Gespräche.

Noch mehr Info zur Messe:

 

23.09. | Messe in Eisenach

18.09.2023

Am kommenden Samstag, den 23.09.2023 sind wir zu Gast auf dem Berufemarkt der Wartburgregion. Dieser findet in diesem Jahr im SBSZ Eisenach, Palmental 14 statt. Von 10 bis 14 Uhr beantworten wir alle Fragen rund um die Ausbildung sowie Karrieremöglichkeiten bei PLANARIS, stellen unsere Benefits vor und geben Auskunft über die 36-Stunden-Woche (Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte), die wir ab dem 01.01.2024 starten.

Wir freuen uns auf viele spannende Gespräche.
Der Eintritt ist frei!

PLANARIS hat die Standnummer 42

Wer vorab eine Frage zur Karriere bei PLANARIS hat schreibt uns gerne eine E-Mail an karriere@planaris.de, Ansprechpartnerin ist Katja Martini.

Mehr Info zum Berufemarkt der Wartburgregion gibt es hier:

 

Neue Informationsreihe

07.09.2023

In der neuen Informationsreihe der PLANARIS LEGAL gibt Ihnen unsere Partnergesellschaft eine Übersicht über die Auswirkungen des neuen Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Nachfolgeplanung. Ab dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung und reformiert die gesetzlichen Regelungen der Gesellschaftsformen GbR, OHG und KG.

Teil 1 der Informationsreihe finden Sie auf der Webseite der PLANARIS LEGAL:

 

Neue Partner, neue Standorte

13.07.2023

Eine Mischung aus erfahrenen und jungen Führungskräften kann oft optimale Ergebnisse erzielen, indem sie das Beste aus beiden Welten kombiniert. Wir sind nicht nur im Bereich moderner Arbeitszeitmodelle fortschrittlich und zukunftsorientiert, sondern auch bei der Planung der eigenen Unternehmensnachfolge. Mit den jungen Steuerberatern Ike Hilpert, Kathrin Meister, Christin Tanz und Anne-Christin Walther holt sich PLANARIS frisches, innovatives Denken in die Führungsebene. Wir gehen voran, möchten uns weiterentwickeln, zeitgemäß digital arbeiten und so Richtung Zukunft steuern.

Wir erweitern nicht nur den Partnerkreis, sondern haben durch die Fusion mit den Kanzleien Flügel, Priller & Partner und der PLANARIS StBG Meiningen mbH drei weitere Standorte erhalten: Hofbieber, Hilders und Meiningen. Da beide Kanzleien bereits Teil der Unternehmensgruppe waren, ist der Schritt in eine gemeinsame Zukunft unter dem Namen PLANARIS eine strategisch wertvolle Entscheidung. Wir bündeln unsere Kraft für die Themen der Zukunft: Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitgeberattraktivität.

Bild v.l.: Bachelor of Arts (B.A.) Ike Hilpert Steuerberater, Bachelor of Arts Christin Tanz Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH) Anne-Christin Walther Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau Kathrin Meister Steuerberaterin

 

Gesetz ist rechtskräftig

27.06.2023

Zum 01.07.2023 ist der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht worden. Der Bundestag hat am 26.05.2023 dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zugestimmt. Die Verabschiedung vom Bundesrat erfolgte am 16.06.2023. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 23.06.2023 veröffentlicht worden und damit rechtskräftig.

Das neue Gesetz sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft ihrer Mitarbeitenden und damit die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen. Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Nutzen Sie unser
Interaktives Formular zum Nachweis der Elterneigenschaft

Mehr zum Thema PUEG in unserem kostenfreien Info-PDF:

 

Information

26.06.2023

Wir möchten Ihnen Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung stellen, welches am 02. Juli 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sollten jetzt handeln. Unsere Partnergesellschaft PLANARIS LEGAL hat Ihnen die wichtigsten Informationen in einem PDF Dokument zusammengefasst:

 

Erneut ausgezeichnet

12.06.2023

Jedes Jahr stellt FOCUS MONEY der Steuerberater-Branche einen fachlichen Fragebogen zur Verfügung. Wer hier sehr gutes Fachwissen unter Beweis stellt, wird in die Liste "Deutschlands Top-Steuerberater" aufgenommen. PLANARIS hat auch in diesem Jahr hervorragend abgeschnitten und wir freuen uns sehr - wie auch in den Jahren zuvor - TOP Steuerberater 2023 laut FOCUS MONEY zu sein.

In der kommenden Ausgabe des Wirtschaftsmagazins FOCUS MONEY wird deutschlandweit ein Sonderheft beigelegt, in welchem alle Kanzleien aufgelistet sind.

Die Ausgabe als PDF finden Sie hier:

 

PODCAST

16.02.2023

Seit dem 26. Oktober 2022 konnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Fragen und Antworten - der Mandanten Podcast

Wer kann die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt bekommen? Kann ich als geschäftsführender Gesellschafter auf die Inflationsausgleichsprämie bekommen? Wie sehen hier die Gleichbehandlung und betriebliche Übung aus und was ist im Falle einer Lohn-Pfändung? Fragen über Fragen, die wir in unserem Podcast Special "Inflationsausgleichsprämie "Fragen · Infos · Fakten" für Sie als unser Mandant geklärt haben.

Unter "MEHR INFOS" kommen Sie direkt zum Podcast. Sie werden zu YouTube weitergeleitet.

 

Wieder ausgezeichnet

18.01.2023

Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung der DATEV zur "Digitalen Kanzlei 2023". Bereits zum fünften Mal in Folge und somit solange es diese Auszeichnung gibt, hat PLANARIS die erforderliche Digitalisierungsquote erreicht.

Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandantinnen und Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

 

Elektronische AU ab 2023 verpflichtend

09.01.2023

Ein Verfahren, welches 2022 noch optional war, wurde am 01.01.2023 verpflichtend: Das elektronische Abrufen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seitens des Arbeitgebers. Was Sie nun beachten müssen, wer von diesem Verfahren ausgenommen ist und welche Möglichkeit es gibt, das Abrufen der eAU Ihrer Mitarbeitenden kostenfrei oder über uns als Ihre Steuerkanzlei erledigen zu lassen, entnehmen Sie unserer kostenlosen PDF-Informationsbroschüre.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

Finanzämter Thüringen stellen Erinnerungs-Service ein

03.01.2023

Die Finanzämter in Thüringen haben im November 2022 ein letztes Hinweisschreiben bzgl. künftiger Fälligkeiten von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen verschickt. Thüringen stellt diesen schriftlichen Erinnerungs-Service für Steuerpflichtige oder steuerlich Bevollmächtige 2023 ein. Um das Risiko verspäteter (Voraus-)Zahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, falls dieses noch nicht eingerichtet ist. Ein entsprechendes Formular haben die Thüringer Finanzämter mit dem letzten Hinweisschreiben zu Verfügung gestellt. Sollte dies nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt und lassen Sie sich das Formular erneut zusenden. In Hessen gibt es diesen Erinnerungs-Service schon längere Zeit nicht mehr.